Erscheinungsjahr: 2018
Fläche: 309500 km2 | Bevölkerung: 4654000 |
Religion | Prozent |
---|---|
Christen | 4.30 % |
Muslime | 88.40 % |
Hindus | 5.40 % |
Andere | 1.90 % |
«Nicht-muslimische Gruppen dürfen ihre Religion im Einklang mit ihren Werten, Bräuchen und Traditionen uneingeschränkt ausüben, jedoch darf dies nur auf Grundstücken stattfinden, die vom Sultan eigens für den Zweck der gemeinsamen Religionsausübung zur Verfügung gestellt worden sind.»
Das Sultanat Oman liegt am Golf von Oman und am Indischen Ozean. Drei Viertel der Bevölkerung einschliesslich der herrschenden Dynastie sind muslimische Ibaditen.1 Die Ibaditen gehören weder zu den Sunniten noch zu den Schiiten, sondern stammen von einer frühen Strömung des Islam ab. Oman ist das einzige Land der Welt, in dem die Ibaditen die Mehrheit der Bevölkerung bilden; der Rest der Bevölkerung setzt sich aus sunnitischen und schiitischen Muslimen zusammen, letztere machen jedoch einen kleineren Anteil aus. Ausserdem gibt es einige wenige eingebürgerte christliche und hinduistische Familien. Bereits seit Jahrhunderten leben Hindus in Oman, die sich ursprünglich in Maskat angesiedelt hatten.
Etwa 45 % der Bevölkerung Omans besitzen nicht die Staatsbürgerschaft. Der Grossteil davon sind ausländische Arbeitskräfte, darunter Hindus, Buddhisten und Sikhs.2 Es gibt drei Hindutempel und zwei Gurdwaras.
In Oman leben 180.000 Christen verschiedener Konfessionen. Über 60 christliche Gruppen sind bei der Regierung registriert. Die protestantischen und katholischen Gemeinschaften sind vom Ministerium für religiöse Angelegenheiten anerkannt.3
Die vier katholischen Gemeinden in Oman (zwei in Maskat, eine in Suhar und eine in Salala) fallen in den Zuständigkeitsbereich des Apostolischen Vikariat Südliches Arabien (AVOSA). Laut Angaben der Kirche beträgt die Anzahl der Katholiken in Oman rund 80.000.
In der Verfassung von 1996, in der Fassung von 2011,4 heisst es in Artikel 1: „Das Sultanat Oman ist ein arabischer, muslimischer und unabhängiger Staat mit voller Souveränität”. In Artikel 3 wird der Islam zur Staatsreligion erklärt: „Staatsreligion ist der Islam, und die muslimische Scharia dient als Grundlage für die Gesetzgebung”. Laut Artikel 28 „ist die Ausübung religiöser Riten im Einklang mit anerkannten Bräuchen unter der Voraussetzung geschützt, dass sie die öffentliche Ordnung nicht verletzt und nicht mit der Moral unvereinbar ist.”
Oman weist kein Gesetz auf, das die Apostasie vom Islam unter Strafe stellt; dennoch verliert ein Vater, der vom Islam konvertiert, seine Vaterschaftsrechte gegenüber seinen Kindern.
Laut Artikel 209 des Strafgesetzbuchs von Oman hat man bei der Begehung der folgenden Straftaten mit „einer Haftstrafe zwischen zehn Tagen und drei Jahren oder einer Geldstrafe zwischen fünf und 500 omanischen Rial” (zirka 12,4 Franken bis 1240 Franken) zu rechnen: (1) öffentliche Blasphemie Gottes oder des Propheten Mohammed, (2) mündliche oder schriftliche Beleidigung von Religionen und Weltanschauungen, (3) Störung rechtmässig einberufener religiöser Versammlungen.5 Gemäss dem Gesetz 32 aus dem Jahr 1997 zum Familienstand gelten die Regeln der muslimischen Scharia auch für alle Erbangelegenheiten sowie für die Rechtswirksamkeit einer Eheschliessung mit einem nicht-muslimischen Partner.6
Sofern die Nutzung des Internets „die öffentliche Ordnung oder religiöse Werte gefährdet“, wird dies mit einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr und Geldstrafen von mindestens 1.000 Rial (zirka 2500 Franken) bestraft.7
Imame müssen eine Lizenz aufweisen und sich an die Predigten halten, die von der Regierung herausgegeben werden.8
Die Gesetzgebung verbietet religiösen Gemeinschaften öffentliches Missionieren. Privates Missionieren innerhalb von gesetzlich registrierten Gotteshäusern ist jedoch von der Regierung erlaubt.9
Nicht-muslimische Gruppen dürfen ihre Religion im Einklang mit ihren Werten, Bräuchen und Traditionen uneingeschränkt ausüben, jedoch darf dies nur auf Grundstücken stattfinden, die vom Sultan eigens für den Zweck der gemeinsamen Religionsausübung zur Verfügung gestellt worden sind.10 Religiöse Versammlungen sind nur an von der Regierung als Gebetsstätten genehmigten Orten erlaubt.11
Innerhalb des für diesen Bericht relevanten Zeitraums gab es keinerlei Berichte über Verletzungen der Religionsfreiheit von Seiten der Regierung oder der Gesellschaft. Einzig der Mangel an genehmigten Räumlichkeiten zur Nutzung als Gebetsstätte für nicht-muslimische Gemeinden und die damit verbundenen Schwierigkeiten, sich zu vergrössern, gestalten sich weiterhin problematisch in Oman.
Obwohl Oman bereits selbst mit regionalen Spannungen, insbesondere mit Konflikten zwischen Sunniten und Schiiten, zu kämpfen hatte, ist es dem Land gelungen, eine relativ neutrale Position beizubehalten.12 Es ist hinreichend bekannt, dass Oman gute Beziehungen zu Iran unterhält, und diese trotz regionalem Druck aufrechtzuerhalten versucht hat. Dieser Druck könnte in Zukunft zu Problemen hinsichtlich der ohnehin bereits eingeschränkten Religionsfreiheit führen.13